Mit Engagement, Kompetenz und Gespür für den Einzelnen beraten wir Sie gerne in den folgenden Bereichen des Strafrechts:
- unverbindliche Erstberatungen bei jeglicher Involvierung in ein Strafverfahren
- Strafbefehlsverfahren: Sind Sie Empfängerin oder Empfänger eines Strafbefehls geworden und möchten Sie sich dagegen wehren? Rufen Sie uns sofort an. Es läuft eine 10-tägige Frist ab Abholung bzw. Empfang des Strafbefehls.
- Vertretung von Opfern in Strafverfahren: Aufgrund des parallelen Fokus auf Familienrecht sind wir erfahren und engagiert in der Beratung von Opfern häuslicher Gewalt einschliesslich Opfern sexueller Gewalt. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite.
- Vertretung von beschuldigten Personen im Strafverfahren einschliesslich der Vertretung vor Gericht.