Fragen und Antworten

Mit einem Testament können Sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Wir empfehlen Ihnen ein Testament in gültiger Form zu errichten.
In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d. h. Ihr Erbe wird auf die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner und die Kinder verteilt. Wenn solche nicht vorhanden sind, geht Ihr Erbe an entfernte Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister. Wenn es solche nicht gibt, wird der Staat zum Alleinerben.
Eine Konkubine oder ein Konkubinatspartner kann nur erben, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden.
Wenn die Erblasserin oder der Erblasser zur Zeit der Errichtung des Testamentes urteilsunfähig war, das Testament aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung entstand, dessen Inhalt oder eine ihm angefügte Bedingung unsittlich oder rechtswidrig ist oder wenn das Testament an einem Formmangel leidet. Für die Geltendmachung von Ungültigkeitsgründen bestehen gesetzliche Fristen.
Legen Sie Ihre Rechte vertrauensvoll in unsere Hände.