Das schweizerische Erbrecht ist bereits 100 Jahre alt. Nun will es der Bundesrat modernisieren. Insbesondere ist geplant: Pflichtteile innerhalb der Familie zu senken (bei Ehegatten von 1/2 auf 1/4, bei Nachkommen von 3/4 auf 1/2); den elterlichen Pflichtteil aufzuheben;
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Die Freiteilsregelung – ein Beitrag zu einem liberalen und einfacheren Erbrecht?
Das über 100-jährige Erbrecht soll sich nach dem Bundesrat den heutigen Lebenswirklichkeiten, wie z. Bsp. den Konkubinatsverhältnissen, anpassen.