Modernisierung des Erbrechts – mehr Freiheit für den Erblasser, weniger Familie

Das schweizerische Erbrecht ist bereits 100 Jahre alt. Nun will es der Bundesrat modernisieren. Insbesondere ist geplant: Pflichtteile innerhalb der Familie zu senken (bei Ehegatten von 1/2 auf 1/4, bei Nachkommen von 3/4 auf 1/2); den elterlichen Pflichtteil aufzuheben;

das Recht des Erblassers, ausserhalb der Familie weitere Personen stärker zu begünstigen (wie Konkubinatspartner oder Stiefkinder);
das Unterhaltsvermächtnis einzuführen (Anspruch des Konkubinatspartners oder der Stiefkinder auf Unterhalt oder Vermögensteil bei finanzieller Notlage)
Die Revision des Erbrechts ist zu begrüssen, da sie den heutigen Lebenswirklichkeiten besser gerecht wird, mehr Flexibilität bringt und dem/r Erblasserin mehr Freiheit einräumt (vgl. NZZ vom 10.03.2017 u. 27.12.2016)

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