Ralph Schiltknecht Keine Kommentare

Uber-Fahrer sind doch Angestellte

Das Bundesgericht fällte am 30. Mai 2022 zwei Urteile (2C_575/2020; 2C_34/202) betreffend den Fahrdienst «Uber» und den Essenslieferanten «Uber Eats».

Betreffend «Uber Eats» hielt das Bundesgericht fest, dass die Kuriere als Angestellte von UBER CH seien anzusehen seien, aber kein Personalverleih mit den Restaurants bestehen würden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde von UBER CH gut

 

Das Bundesgericht hielt fest, dass das Kantonsgericht Genf bezüglich des Fahrdienstes nicht willkürlich entschieden hat, wenn es das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses der in Genf tätigen Uber-Fahrern zu Uber B.V. der niederländischen Gesellschaft bejaht. Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde von Uber Schweiz GmbH und UBER BV ab.