Erbrecht
In Erbsachen setzen wir uns für Sie ein bei
- Prüfung der Gültigkeit eines Testamentes oder eines Erbvertrages
- Verletzung von Pflichtteilen
- Erbteilungen
- Erbausschlagungen
- Erbunwüdigkeit
- Willensvollstreckungen
Erfahrungsgemäss dauern Erbprozesse lange und sind mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden, gerade bei hohen Nachlassvermögen. Daher lohnen sich in Erbsachen beharrliche und sorgfältige Bemühungen für eine einvernehmliche Regelung unter den Erbinnen und Erben.
Fragen und Antworten
Mit einem Testament können Sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Wir empfehlen Ihnen ein Testament in gültiger Form zu errichten.
In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d. h. Ihr Erbe wird auf die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner und die Kinder verteilt. Wenn solche nicht vorhanden sind, geht Ihr Erbe an entfernte Verwandte wie Eltern, Grosseltern, Geschwister. Wenn es solche nicht gibt, wird der Staat zum Alleinerben.
Eine Konkubine oder ein Konkubinatspartner kann nur erben, wenn sie in einem Testament oder Erbvertrag begünstigt werden.
Wenn die Erblasserin oder der Erblasser zur Zeit der Errichtung des Testamentes urteilsunfähig war, das Testament aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung entstand, dessen Inhalt oder eine ihm angefügte Bedingung unsittlich oder rechtswidrig ist oder wenn das Testament an einem Formmangel leidet. Für die Geltendmachung von Ungültigkeitsgründen bestehen gesetzliche Fristen.
Legen Sie Ihre Rechte vertrauensvoll in unsere Hände.