Uber-Fahrer sind doch Angestellte

Das Bundesgericht fällte am 30. Mai 2022 zwei Urteile (2C_575/2020; 2C_34/2021) betreffend den Fahrdienst «Uber» und den Essenslieferanten «Uber Eats».

Betreffend «Uber Eats» hielt das Bundesgericht fest, dass die Kuriere als Angestellte von UBER CH anzusehen seien, aber kein Personalverleih mit den Restaurants bestehen würden. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde von UBER CH gut.

Das Bundesgericht hielt fest, dass das Kantonsgericht Genf bezüglich des Fahrdienstes nicht willkürlich entschieden hat, wenn es das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses der in Genf tätigen Uber-Fahrer zu UBER B.V. der niederländischen Gesellschaft bejaht. Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde von Uber Schweiz GmbH und UBER B.V. ab.

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